Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder

Als Teil der insgesamt vorgesehenen Fördermittel in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. Euro standen den Ländern seit 28. Dezember 2020 Investitionsmittel des Bundes in Höhe von insgesamt 750 Mio. Euro für den beschleunigten Infrastrukturausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder zur Verfügung. Bund und Länder haben hierzu eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen (s. u., "Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm Ganztag").
Auf Rheinland-Pfalz entfielen aus diesem Topf 36,2 Mio. Euro, die Träger von Einrichtungen mit Ganztagsangeboten für Grundschulkinder mit dem Ziel der Förderung der quantitativen oder qualitativen Weiterentwicklung ihrer Ganztagsangebote beantragen konnten.
Grundlage bildet die Verwaltungsvorschrift "Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (Umsetzung Finanzhilfen des Bundes)", s. u. "Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum beschleunigten Infrastrukturausbau ...".
Maßnahmen konnten gefördert werden, sofern sie bis zum 30.06.2021 begonnen wurden und die Mittel bis zum 31.12.2021 (Mittel erreichen den Letztempfänger) verausgabt werden.
Landesweit stieß das Investitionsprogramm bei den Trägern auf großes Interesse, sodass bisher in den förderfähigen Bereichen der Baumaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen in Kitas und Grundschulen insgesamt 553 Anträge in Höhe von 29,77 Mio. Euro bewilligt werden konnten (Stand 15. Dezember 2021).
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden Verzögerungen bei der Lieferung von Baustoffen und Ausstattungsinvestitionen sowie der eingeschränkten Verfügbarkeit von Handwerksleistungen beschloss der Deutsche Bundestag unter Zustimmung des Deutschen Bundesrates mit dem Gesetz zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes (GaFG) und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG), die Finanzhilfen um ein Jahr verlängert bis zum 31. Dezember 2022 bereitzustellen. Das Gesetz ist zum 31. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Eine Änderungsvereinbarung der oben genannten Verwaltungsvorschrift setzt die gesetzlich festgelegten Änderungen um. So wurden darin die Fristen ...
a) des Förderzeitraums bis zum 31. Dezember 2022,
b) der Mittelverausgabung bis zum 31. Dezember 2022,
c) des Nachweises der Verwendung bis zum 31. Dezember 2023 (auf Bundesebene),
d) der Gültigkeit der Verwaltungsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2022
jeweils um ein Jahr verlängert. Die Bund-Länder-Vereinbarung ist zum 31. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Die Änderung der Fristen der Mittelverausgabung und des Verwendungsnachweises wurden in der landeseigenen "Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder" vom 04.01.2021 ebenfalls vollzogen. Die Änderungsvorschrift wurde am 25.02.2022 veröffentlicht. Die Verlängerung der Fristen ermöglicht nun weitere Mittelabrufe für bereits bewilligte Maßnahmen. Diese Maßnahmen können damit gemäß des jeweiligen Bewilligungsbescheids in vollem Umfang gefördert werden.
Fragen von Trägern können an folgende Ansprechpersonen gerichtet werden:
- Tobias Klag | 06131 16-2841 | tobias.klag(at) bm.rlp.de
- Stephan Bachmann | 06131 16-2899 | stephan.bachmann(at) bm.rlp.de
- Sven Oliver Schneider | 06131 16-5984 | sven.schneider(at) bm.rlp.de