An allen Ganztagsschulen wird ein Mittagessen angeboten. Dabei wird auf eine ausgewogene und gesunde Auswahl der Speisen geachtet. Die Teilnahme am Mittagessen ist aus pädagogischen Gründen wünschenswert.
Eltern können in angemessenem Rahmen an den Kosten beteiligt werden. Die Höhe der Beteiligung wird vom Schulträger festgelegt.
Bei sozialer Bedürftigkeit ist es der Landesregierung ein Anliegen, dass der Preis für ein Mittagessen aus dem Sozialfond des Landes subventioniert wird und für die Eltern dann lediglich 1 Euro beträgt. Diese Landesregelung unterstützt alle Eltern, die über ein Einkommen unterhalb der Grenze der Lernmittelfreiheit verfügen. Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten entsprechende Zuschüsse die Eltern, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII haben. Näheres erfragen Sie bitte in der Schule.