24.07.2014
Inklusion an Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz

Die Vorgabe der von Deutschland 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, Menschen mit Behinderungen optimale Teilhabechancen zu eröffnen, ist für Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen eine Verpflichtung.
In dem Konzept des Landes Rheinland-Pfalz sind konkrete Schritte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der schulischen Inklusion vorgesehen. Herzstück ist die Verankerung eines vorbehaltlosen Wahlrechts für die Eltern von Kindern mit Behinderungen zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot an einer Schwerpunktschule und einem auf die Behinderung abgestimmten Angebots in einer Förderschule im Schulgesetz. Außerdem soll ein zielgerichteter weiterer Ausbau des inklusiven Unterrichtsangebots stattfinden, sowie die Weiterentwicklung von Förderschulen im Land zu Förder- und Beratungszentren. Nähere Informationen finden Sie unter inklusion.bildung-rp.de und https://bm.rlp.de/de/bildung/inklusion/inklusion-im-schulbereich/.
In Rheinland-Pfalz entwickeln Ganztagsschulen ein pädagogisches Konzept, das nicht nur darauf zielt, den Schulalltag erfolgreich auf die Bedürfnisse und Interessen aller Kinder und Jugendlichen auszurichten, sondern auch das Miteinander zwischen den Schülerinnen und Schülern zu stärken. Um dies zu erreichen, wird der Unterricht in gemischten Klassen mit neu entwickelten kooperativen Lerntechniken durchgeführt. Begleitet wird dieser Prozess durch kollegiale Beratung. Weitere Maßnahmen sind individuelle Lehrpläne, Projektunterricht und die Nutzung technischer Hilfsmittel. Im Ganztagsangebot/Nachmittagsangebot können neben dem regulären Angebot weiterführende Projekte stattfinden, die neben der individuellen Förderung auch das Wir-Gefühl unter den Schülerinnen und Schülern verbessert.
Wenn Sie sich als Ganztagsschule auf den Weg zur Schwerpunktschule machen möchten, finden Sie hier weitere Informationen:
http://inklusion.bildung-rp.de/informationen-fuer-schulen/kompendium-schwerpunktschulen.html
Die Pressemitteilung "Inklusion gestärkt – Wahlrecht im Schulgesetz verankert" vom 23. Juli 2014 lesen Sie hier.